Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Verkauf von Produkten („Produkte“) der Firma Mathou Créations („Mathou“) an gewerbliche Kunden („Kunden“). Die AGB werden systematisch mit dem Angebot übersandt bzw. mitgegeben, damit der Kunde eine Bestellung aufgeben kann. Folglich bedeutet die Tatsache, dass eine Bestellung aufgegeben wird, die vollständige und vorbehaltlose Annahme der AGB durch den Kunden unter Ausschluss aller anderen Dokumente wie Prospekte, Kataloge, die von Mathou herausgegeben wurden und nur indikativen Charakter haben. Nur die von beiden Parteien schriftlich unterschriebenen und vereinbarten spezifischen Bedingungen gehen den AGB vor. Jede von diesen AGB abweichende Bedingung des Kunden ist daher ohne ausdrückliche Zustimmung gegenüber Mathou nicht durchsetzbar, unabhängig davon, wann sie ihm zur Kenntnis gebracht wurde. Der Umstand, dass Mathou von einer Klausel dieser AGB nicht Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht auf die spätere Inanspruchnahme dieser Klausel ausgelegt werden.
Eine vom Kunden (oder seinem Beauftragten) unterzeichnete Kopie des zurückgegebenen Angebots oder Preisangebots hat Vertragswert, stellt die Annahme durch den Kunden und eine Bestellung dar. Nach Erhalt des akzeptierten Angebots sendet Mathou dem Kunden eine Auftragsbestätigung. Mathou behält sich das Recht vor, jede Bestellung eines Kunden zu stornieren, mit dem ein Streit über die Zahlung einer früheren Bestellung besteht.
Bestellungen sind nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung von Mathou und gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen endgültig.
Um mit der Herstellung beginnen und die Fristen einhalten zu können, muss der Kunde die Farben, Optionen, Varianten und Eigenschaften der Räumlichkeiten angeben, die zur Annahme der Produkte bestimmt sind (insbesondere Informationen zum Zugang). Wenn diese Informationen vom Kunden nicht korrekt ausgefüllt wurden, behält sich Mathou das Recht vor, die Bestellung zu stornieren oder zu verschieben.
Der Nutzen der Bestellung ist persönlich und kann ohne die Zustimmung von Mathou nicht übertragen werden.
Mathou behält sich das Recht vor, die Vermarktung bestimmter Produkte einzustellen sowie Änderungen an Design, Abmessungen und Oberflächenfarben der verkauften Produkte vorzunehmen.
Die Produkte werden vorbehaltlich der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden gegenüber Mathou und der Verfügbarkeit der Produkte bereitgestellt. Die Produktlieferzeiten werden von Mathou je nach Art und Umfang der bestellten Produkte, Liefer- und Transportbeschränkungen, die Mathou und / oder seinen eigenen Lieferanten spezifisch sind, sowie der Aktivitätsdauer bestimmt.
In Zeiten, in denen das Unternehmen wegen Feiertagen geschlossen ist, verlängern sich die Fristen automatisch um den Zeitraum der Schließung.
Da die Fristen nur zu Informationszwecken mitgeteilt werden, können die Überschreitungen in keinem Fall zu Schadenersatz, Zurückhaltung oder Stornierung laufender Aufträge führen, ohne dass die Beanstandung geprüft und der durch die Lieferverzögerung entstandene Schaden begründet ist, und in jedes Ereignis im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt.
Anträge auf Verschiebung des Bereitstellungstermins werden vom Kunden schriftlich unter Angabe eines Lagerplatzes gestellt, für den der Kunde die Kosten trägt. Andernfalls lässt Mathou die Produkte an eine Lagereinheit seiner Wahl liefern. Die Lagerkosten der Produkte in Erwartung der vom Kunden erteilten Liefergenehmigung werden ab dem ersten Tag nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin auf der Grundlage von 1% des Gesamtbetrags (Brutto) der Bestellung in Monaten von in Rechnung gestellt Lagerung, jeder angefangene Monat wird vollständig fällig.
Die Lieferung erfolgt durch Übergabe der Produkte an den von Mathou benannten Spediteur.
Bei Lieferung außerhalb des französischen Festlandes werden die Produkte, sofern keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, direkt an den Kunden oder an einen Spediteur oder Spediteur seiner Wahl geliefert.
Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt, sobald die Produkte das Werk von Mathou verlassen.
Die vom Kunden bei der Bestellung gemachten Angaben verpflichten letztere: Im Falle eines Fehlers in den Kontaktdaten des Empfängers kann Mathou nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung des Produkts verantwortlich gemacht werden, wobei angegeben wird, dass in mangels vereinbarter Montageleistung oder besonderer Erwähnung im Kostenvoranschlag ist der Spediteur nicht verpflichtet, nach oben zu liefern. In jedem Fall liefert der Spediteur die Produkte an den vereinbarten Ort, dessen Eigenschaften vom Kunden angegeben und auf dem Bestellformular bestätigt wurden. Sollte die Unrichtigkeit oder Unzulänglichkeit dieser Angaben den Spediteur zu einem zusätzlichen Vorgang (insbesondere einer Zustellung in eine Etage ohne Lastenaufzug) oder zu einer Neuzustellung zwingen, wird Mathou dem Kunden alle entsprechenden Mehrkosten erneut in Rechnung stellen. Wenn die Lieferung vor Ort nicht möglich ist, werden die Produkte gemäß den in Artikel 3 festgelegten Bedingungen einem Lager anvertraut.
In Ermangelung des Auftragseingangs beim Kunden zum vereinbarten Termin, jede neue Lieferung und / oder alle damit verbundenen Kosten und Gebühren (insbesondere Kraftstoff, Maut, Stilllegung des Fahrzeugs, Zeitaufwand aufgrund der festen Stundensatz) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Kunde verpflichtet sich, die für den Empfang der Produkte erforderlichen Mittel (insbesondere Anwesenheit des Bauleiters oder des Auftraggebers) zu implementieren, außer in einvernehmlich vereinbarten Sonderbedingungen.
Um die Wahrung der Reklamation gegenüber dem Spediteur zu gewährleisten, obliegt es dem Kunden, bei Übergabe des Lieferscheins durch den Spediteur alle Feststellungen von Beschädigungen und Fehlstellen vorzunehmen und die Vorbehalte dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein binnen 48 Stunden nach Erhalt der Produkte zu bestätigen. Eine Kopie dieses Schreibens sollte an Mathou geschickt werden.
Die Montage und Einbau des Produkts wird nach Wahl des Kunden oder seines Beauftragten entweder von einem oder mehreren vom Kunden beauftragten Fachleuten oder von einem von Mathou entsandten Team durchgeführt.
6.1 Wenn ein oder mehrere Fachleute auf Verlangen des Kunden oder seines Vertreters eingreifen, um die Montage und Installation der Produkte durchzuführen, kann Mathou unter keinen Umständen und auf keiner Grundlage für Schäden oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Montage des Produkts haftbar gemacht werden und Installationsvorgänge.
6.2 Wenn ein von Mathou entsandtes Team die Montage und Installation des Produkts auf Wunsch des Kunden oder seines Vertreters sicherstellt, enthält der Kostenvoranschlag den genauen Betrag der Montage- und Installationsleistung oder wird Gegenstand eines festen Kostenvoranschlags Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen.
Jede Überschreitung der für die Montage und Installation des Produkts erforderlichen Zeit durch den Kunden wird auf Basis des festen Stundensatzes zusätzlich in Rechnung gestellt. Insbesondere wenn das von Mathou entsandte Team aufgrund einer Verzögerung bei der Fertigstellung der Arbeiten oder aufgrund der Unmöglichkeit des Betretens des Geländes an einem Eingreifen am vorgesehenen Tag gehindert ist, wird die Immobilisierung und Bewegung des Teams in Rechnung gestellt.
Die Abnahme von Montage- und Installationsleistungen, sobald diese von Mathou durchgeführt wurden, erfolgt nach Fertigstellung. Sie ist Gegenstand eines von Mathou zur Verfügung gestellten und vom Kunden mit oder ohne Vorbehalt unterzeichneten Liefer- und Montagescheins. Ohne Unterzeichnung des Liefer- und Montagescheins gilt die Entgegennahme durch den Kunden stillschweigend und vorbehaltlos angenommen.
Im Falle eines vom Kunden auf dem Liefer- und Montageschein angegebenen Vorbehalts verpflichtet sich Mathou, innerhalb einer festgelegten Frist von einem einvernehmlich erneut einzugreifen, um die Vorbehalte aufzuheben oder eine auftragsgemäße Montage durchzuführen mit dem Kunden je nach Art der vorgenommenen Reservierungen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Reklamationen schriftlich zu formulieren: (i) innerhalb von 8 Tagen nach der Installation der Produkte (Datum des Installationsscheins) in Bezug auf offensichtliche Mängel und Vertragswidrigkeiten; (ii) innerhalb von 2 Monaten nach der Installation der Produkte (Datum des Installationsgutscheins) für versteckte Mängel. In jedem Fall obliegt es dem Kunden, seine Feststellungen zu begründen und Mathou jede Einrichtung zu überlassen, um Fehler und Mängel zu untersuchen und zu beseitigen. Der Kunde unterlässt es, zu diesem Zweck selbst einzugreifen oder Dritte beizuziehen. Andernfalls riskiert er, den Vorteil von Mathous Garantie zu verlieren. Zusätzlich zu den oben genannten gesetzlichen Garantien werden die von Mathou hergestellten und verkauften Produkte (mit Ausnahme bestimmter spezifischer Produkte, die im Katalog und / oder auf der Mathou-Website aufgeführt sind) für einen bestimmten Zeitraum gegen Material- oder Herstellungsfehler garantiert Jahre, ausgenommen Verschleißteile, ab dem Datum des Erhalts der Lieferung gemäß Lieferschein an den Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, gilt diese Garantie nicht für bestimmte Produkte, die auf Kundenwunsch „maßgeschneidert“ hergestellt werden und nicht Teil des Mathou-Gesamtkatalogs sind. Diese Garantie gilt nicht für Schäden, die durch Krieg, Feuer, Unfall, Schlag, Diebstahl, Vandalismus, Defekt im Wasserversorgungsnetz, Überspannung oder Verluste aufgrund von Naturereignissen wie Frost, Wind, Blitz, Gewitter, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben (nicht erschöpfende Aufzählung) sowie alle Vorkommnisse oder Unfälle, die durch unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Wartung, unsachgemäße Verwendung, böswillige Absicht oder ausländische Eingriffe verursacht werden und die eine Abrechnung für jeden Eingriff zur Folge haben.
Garantieeingriffe dürfen keine Verlängerung der Garantiezeit bewirken.
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung ist die Vorlage des Liefer- und Montagescheins zwingend erforderlich.
Im Rahmen dieser Garantie leistet Mathou nach Bestätigung seines Kundendienstes kostenlos und nach eigenem Ermessen entweder den Ersatz oder die Reparatur des Produkts oder des einzigen als defekt erkannten Elements.
Diese Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht von Mathou gemäß Artikel 6.2 installiert wurden, noch für Produkte, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Mathou vom Kunden oder Dritten modifiziert oder eingegriffen wurden.
Ebenso können die oben genannten Garantien (gesetzlich und kaufmännisch) nicht angewendet werden und Mathou haftet nicht für Mängel, Laster, Anomalien, Unzulänglichkeiten, Unmöglichkeiten oder Verzögerungen bei der Lieferung und Installation der Produkte, die mit den Maßzeichnungen verbunden sind. Maße, Abmessungen und andere Spezifikationen, die direkt vom Kunden bereitgestellt oder auf andere Weise von diesem unter seiner alleinigen Verantwortung validiert werden.
Die Preise der Produkte richten sich nach dem zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Preis. Die Preise verstehen sich netto und exklusive Steuern.
Für Lieferungen außerhalb des französischen Festlandes: Sofern nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart, verstehen sich die Preise in FCA Baraqueville (Incoterm 2020), wobei die Transportkosten direkt vom Kunden getragen werden. Abhängig von den angeforderten Produkten und Dienstleistungen kann das Angebot einen festen Stundensatz von der Einrichtung bis zum Empfang und / oder Installation enthalten.
Sofern sich aus den Angeboten (insbesondere bei jährlichen Preisänderungen) nichts anderes ergibt, gelten die aus den Angeboten resultierenden Angebote, insbesondere die in den Angeboten genannten Preise, 90 Tage ab Angebotsdatum.
Die Produkte werden an dem Tag, an dem sie das Mathou-Werk verlassen, in Rechnung gestellt.
Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von maximal 30 Tagen ab Rechnungsdatum ab Ausstellungsdatum der Rechnung an Mathou zahlbar. Die Fälligkeit steht in jedem Fall auf unseren Rechnungen.
Zahlungen erfolgen auf beliebige Weise, vorzugsweise per Banküberweisung.
Bei vorzeitiger Abrechnung wird kein Skonto gewährt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich vereinbart.
Ein am Fälligkeitstag nicht bezahlter Betrag führt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Zahlung durch den Kunden:
– Strafen für fällige Beträge, die auf der Grundlage des EZB-Satzes berechnet werden, wurden um 10 Prozentpunkte erhöht. Sie werden am Tag des Zahlungseingangs eingestellt und gesondert in Rechnung gestellt.
– Eine pauschale Entschädigung für die Bergungskosten von 40 Euro. Sind die tatsächlich entstandenen Beitreibungskosten höher als diese Pauschale, kann bei Begründung eine zusätzliche Entschädigung verlangt werden.
Die Übertragung des Eigentums an den Produkten auf den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Preises einschließlich Kosten und Zinsen. Wird der Preis nicht ganz oder teilweise bezahlt, kann Mathou alle Maßnahmen in Anwendung dieser Eigentumsvorbehaltsklausel ausüben. In diesem Fall muss der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die unbezahlten Produkte nach Aufforderung durch Mathou per Einschreiben zurücksenden, unbeschadet des Rechts des letzteren, die teilweise bezahlten Beträge einzubehalten.
Mathou kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, das die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen AGB verhindert. Außer den Fällen höherer Gewalt im Sinne der Bestimmungen des Artikels 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches und den in der französischen Rechtsprechung üblichen Fällen gelten ausdrücklich als Fälle höherer Gewalt, ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist: Kriege, Unruhen, Epidemien und Pandemien, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brände des gesamten oder eines Teils des Betriebsgeländes von Mathou oder seiner Lieferanten, Streiks des gesamten oder eines Teils des Personals von Mathou oder seiner Lieferanten, Embargos, staatliche Beschränkungen und / oder gesetzliche, administrative Schließungen von Betrieben von Mathou oder seinen Lieferanten, die von einer zuständigen Behörde bestellt wurden, Störungen der Transport- und / oder Kommunikationsmittel, vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit bei der Lieferung von Produkten.
Alle Mathou-Produkte, mit Ausnahme der Produkte, für die Mathou als Händler agiert, wurden von Mathou, dem alleinigen Inhaber der gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf diese Kreationen, erstellt und entworfen.
Alle dem Kunden übergebenen technischen Unterlagen bleiben ausschließliches Eigentum von Mathou, dem alleinigen Inhaber der entsprechenden gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte und sind ihm auf Verlangen zurückzugeben.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Dokumente nicht zu verwenden, die die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte von Mathou verletzen könnten, und verpflichtet sich, sie nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Geschäftsbeziehung zwischen Mathou und dem Kunden unterliegt französischem Recht.
Alle Streitigkeiten, die während der Geschäftsbeziehung zwischen Mathou und dem Kunden entstehen, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts am Sitz von Mathou.
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